Lernmittelverordnung des Landes Brandenburg

An dieser Stelle versuchen wir, eine verständliche Kurzfassung über die anzuschaffenden Lern- und Lehrmittel zu geben.

Lehrmittel sind die Materialien und Bücher usw., die in der Schule verbleiben und durch die jeweiligen Lehrer für den Unterricht, Versuche etc. benötigt werden.

Lernmittel sind die Schulbücher und Arbeitshefte und Schulbücher ergänzende Materialien (hier ist nicht der Tuschkasten oder die Federtasche gemeint).

Im Land Brandenburg werden fast alle Schulbücher durch den Schulträger angeschafft und an die Schüler verliehen. Lediglich ein Buch pro Schuljahr ist von den Eltern anzuschaffen. Von Klassenstufe 1 - 4 sollte der Eigenanteil 12,- € nicht übersteigen. In Klasse 5 und 6 beträgt der Eigenanteil jeweils 25,- €. 

Der Eigenanteil muss sich in 3 Jahren ausgleichen. Die Stadtverwaltung Teltow hat daher bestimmt, dass die Eltern nur in Klasse 1 und 2 ein Schulbuch anschaffen und in Klasse 3 kein Buch anschaffen.

Klasse 1           12,- € Eigenanteil

Klasse 2           12,- € Eigenanteil

Klasse 3           entfällt                         (bis hierhin können also die Elternhäuser mit 36,- € für Schulbücher belastet werden)

Klasse 4          12,- € Eigenanteil

Klasse 5          25,- € Eigennteil

Klasse 6          25,- € Eigenanteil       (bis hierhin können die Elternhäuser mit 62,- € für Schulbücher belastet werden)

Arbeitshefte sind Verbrauchsmaterialien und sind immer selbst anzuschaffen.

Am Anfang eines Schuljahres werden die Schulbücher ausgegeben und jeder Schüler hat sich vorn im Schulbuch einzutragen. Am Schuljahresende werden die Schulbücher wieder eingesammelt. Zerstörte und beschädigte Bücher müssen ersetzt werden.

Bei Entschädigungszahlung liegt folgende Berechnung zu Grunde:

Als 1. Nutzer fallen 75% des Buchpreis an.

Als 2. Nutzer fallen 50% des Buchpreises an.

Als 3. Nutzer fallen 25% des Buchpreises an.

Als 4. Nutzer ist keine Entschädigungszahlung notwendig.

Eltern mit 3 und mehr schulpflichtigen Kindern können für das 3. Schulkind / ab dem 3. Schulkind eine 50%ige Erstattung des Schulbuches erhalten. Wenden Sie sich dazu an das Sekretariat.

Eltern, die Arbeitslosengeld II, Hartz IV oder Asylbewerbergeld erhalten, sind von der Zuzahlung befreit. Hier bekommen die Kinder nach Vorlage eines aktuellen Bezug-Bescheids das Buch LEIHWEISE.

Weiterführende Informationen:
Sämtliche Regelungen können Sie sich in der Lernmittelverordung des Landes Brandenburg mit den jeweiligen Ergänzungen selbst erlesen, hier wird alles noch genauer und ausführlicher ausgeführt.
Lehr- und Lernmittel sollen die Schulen dabei unterstützen, die im Brandenburgischen Schulgesetz verankerten Ziele der Erziehung und Bildung zu erreichen, die in den Rahmenlehrplänen präzisiert festgelegt sind. Mehr... auf der Website des Brandenburger Bildungsministeriums